Förderprogramm der Landeshauptstadt Kiel zur Dach- und Fassadenbegrünung
Gründächer sind multifunktional und wirken sich positiv auf das Stadtklima, die Niederschlagswasserrückhaltung, die Biodiversität sowie auf die Haltbarkeit von Dachabdichtungen und den Energieverbrauch aus und binden in nachweisbarem Umfang auch CO2.
Dachbegrünungen bieten die Möglichkeit, einen Ausgleich zur fortschreitenden Flächenversiegelung und dadurch Ersatzräume für Flora und Fauna zu schaffen. Ferner können sie, je nach Ausgestaltung, als „grüne Oasen“ in der Stadt als Freizeit- und Erholungsfläche dienen.
Viele dieser vorteilhaften Eigenschaften finden sich auch bei Fassadenbegrünungen wieder. Insbesondere sind ihre positiven Wirkungen auf das Stadtklima, die Biodiversität und die Luftqualität hervorzuheben.
Zur Anpassung an den Klimawandel sind Dach- und Fassadenbegrünungen bestens geeignet, nachteilige Folgen des Klimawandels zu kompensieren, und ergänzen sich vorteilhaft. Sie können der zunehmenden Erwärmung der Innenstädte, die durch steigende Temperaturen und zunehmende Versiegelung bereits fühlbar geworden ist, durch die von ihnen gelieferte Verdunstungskühlung entgegenwirken.
Auch bei Starkregenereignissen, die klimawandelbedingt zukünftig häufiger auftreten werden und die die Kanalisation sowie die herkömmliche Regenwasserbewirtschaftung schon heute an ihre Grenzen bringen, bieten Dachbegrünungen Abhilfe. Je nach Ausgestaltung können sie das Niederschlagswasser zurückhalten und/oder es zeitverzögert ableiten. Dadurch kann die Gefahr und Auswirkung einer Überflutung wirkungsvoll reduziert werden.
Um die Bereitschaft von Gebäudeeigentümern und -eigentümerinnen für eine Begrünung von Gebäuden anzuregen und damit die Vorteile von Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen für Kiel nutzen zu können, bezuschusst die Landeshauptstadt auch im Jahr 2023 freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden in der Landeshauptstadt im Rahmen eines Förderprogrammes. Die Förderrichtlinie, die zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023 gültig ist, wurde in einigen Punkten angepasst und ist damit nun noch attraktiver.
Die Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten als einmaligen Zuschuss. Bei einem extensiv begrünten Dach sind das maximal 30 Euro/m² bis zu einem Höchstwert von 7.500 Euro pro Gebäude. Bei einem intensiv begrünten Dach gibt es maximal 60 Euro/m². Hier liegt der Höchstwert bei 10.000 Euro pro Gebäude.
Weitere Details unter www.kiel.de über die Suchfunktion: Dachbegrünung Förderprogramm.