Antragsfrist für Förderung beim Kühlgeräte-Austausch bis Jahresende verlängert
Mit der Förderung für den Austausch von Kühlgeräten unterstützt die Landeshauptstadt Kiel seit Oktober 2020 die Energiesparbemühungen der Kielerinnen und Kieler.
Anträge sind auch weiterhin möglich. Die Frist wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dadurch können noch mehr Kielerinnen und Kieler von der Förderung für ein energieeffizientes Kühlgerät profitieren.
Wer ein mindestens acht Jahre altes Kühlgerät besitzt, kann einen formlosen Antrag einreichen und auf einen Zuschuss von bis zu 150 Euro pro Gerät hoffen.
Von insgesamt 500 möglichen Förderungen wurden circa 400 bereits in Anspruch genommen. Durch den Austausch von alten Kühlgeräten gegen energieeffiziente Neugeräte können pro Haushalt durchschnittlich circa 220 Kilowattstunden pro Jahr eingespart werden. Bei dem derzeitigen durchschnittlichen Strompreis von 48,12 Cent pro Kilowattstunde ergeben sich dadurch Kosteneinsparungen von knapp 105 Euro pro Jahr.
„Wir wollen möglichst viele Kieler*innen dafür sensibilisieren, auf ihren Stromverbrauch zu achten. Die Kühlgeräte-Förderung ist eine konkrete Möglichkeit, den Energiebedarf im Haushalt dauerhaft zu senken. In vielen Fällen ist das nicht einmal mit Mehrkosten verbunden, weil sich die Investition in ein neues Kühlgerät durch den geringeren Stromverbrauch nach einiger Zeit rechnet“, so Boris Schnürpel vom Klimaschutz-Team der Landeshauptstadt Kiel.
Die bisher höchste Einsparung wurde durch den Austausch eines 25 Jahre alten Gefrierschranks erreicht. Durch das energieeffiziente Neugerät können circa 800 Kilowattstunden pro Jahr eingespart werden. Das entspricht einer Kosteneinsparung von 320 Euro pro Jahr bei einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Mehr Informationen zur Förderung sind online unter www.kiel.de/stromsparen zu finden.