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Beim Stichwort Unterhalt denken wohl die meisten an Kinder oder Scheidung. Doch auch im Verhältnis zu den pflegebedürftig werdenden Eltern gibt es finanzielle Pflichten. Zu deren Umfang berät Rechtsanwältin Hohmann in Schulensee.
Seit dem Jahr 2004 ist Hildegard Hohmann niedergelassene Anwältin in Molfsee-Schulensee, Schwerpunkt ihrer Arbeit ist das Familienrecht. „Durch Nähe und Erwartungen zu Festtagen und Jahreswechsel gewinnen familiäre Fragen oft an Brisanz“, berichtet die Rechtsanwältin, „das stelle ich immer wieder fest.“
In ihrer Kanzlei in der Hamburger Landstraße 2a berät sie zu allen familienrechtlichen Fragen, etwa bei Trennung und Scheidung. In einer alternden Gesellschaft wird aber das Thema Elternunterhalt wichtiger. Viele befürchten insbesondere mit der Aufgabe finanzieller Reserven die eigenen Sicherheiten und Träume gleich mit aufgeben zu müssen.
„Unterhaltspflichten können gegenüber Eltern entstehen, wenn diese zum Beispiel Pflegekosten nicht aus ihrem Einkommen oder Vermögen decken können“, erläutert Hildegard Hohmann. Immer wieder besteht dann Klärungsbedarf, inwieweit Vermögen eingesetzt werden muss. „Sie unterliegen keiner Rückstellungsverpflichtung“, stellt Frau Hohmann klar. Denn Vermögensdispositionen werden regelmäßig vor Eintritt der Unterhaltspflicht getroffen, das Risiko einer Heimunterbringung ist vorher nicht kalkulierbar.
Einen festen Vermögensselbstbehalt gebe es zwar nicht, fährt die Anwältin fort, aber eine angemessene private Altersvorsorge und selbstgenutzte Immobilien seien in der Regel nicht einzusetzen. Ebenso sei ein „Notgroschen“ von etwa 10.000 Euro nicht zu verwerten. „Der Eintritt einer Unterhaltsverpflichtung muss also nicht das Ende für eigene Lebensträume bedeuten“, meint Rechtsanwältin Hohmann.
Hamburger Landstraße 2a
24113 Molfsee-Schulensee
Telefon 0431/ 649 94 34
www.hohmann-familienrecht.de
Foto: ©Hohmann