ANZEIGE Beim Stichwort Unterhalt denken viele gleich an die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“, nach ihr wird der Kindesunterhalt festgesetzt. Zum 1. Januar sind dort Einkommensgrenzen angepasst worden. Die Schulenseer Rechtsanwältin Hildegard Hohmann empfiehlt eine Prüfung der individuellen Auswirkungen.
Seit dem Jahr 2004 ist Hildegard Hohmann niedergelassene Anwältin in Molfsee-Schulensee, Schwerpunkt ihrer Arbeit ist das Familienrecht. „Unterhaltszahlungen und -ansprüche sollten bei Änderung der Rahmenbedingungen überprüft werden“, rät die Rechtsanwältin, „bisweilen entstehen sonst unerkannte Nachteile.“
In ihrer Kanzlei in der Hamburger Landstraße 2a berät Hildegard Hohmann zu allen familienrechtlichen Fragen, etwa zu Fragen des Unterhalts. Da es zum 1. Januar 2018 Änderungen an der Düsseldorfer Tabelle gegeben hat, sollten aktuelle Unterhaltsbeziehungen überprüft werden.
„Die zwei wesentlichen Änderungen sind zum einen eine Erhöhung des Zahlbetrags, zum anderen eine Verschiebung der Grenzen in den Einkommensstufen“, erläutert Rechtsanwältin Hohmann. Abhängig vom Alter der Kinder und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wurde zum Jahresanfang der Zahlbetrag, der nach Abzug des hälftigen Kindergeldes verbleibt, um fünf bis neun Euro erhöht.
Bedeutsamer aber sind die Änderungen bei den Einkommensstufen. Die erste Einkommensstufe gilt nicht mehr bis 1.500 sondern nun bis 1.900 Euro. Entsprechend verschieben sich die weiteren Einkommensstufen. Dadurch haben Unterhaltsschuldner mit einem Einkommen über 1.500 Euro nur noch Unterhalt aus der jeweils niedrigeren Stufe als bisher zu zahlen. Der Unterhalt verringert sich so um bis zu 28 Euro.
„Nimmt man diese beiden Änderungen zusammen, bedeutet das: Eine Überprüfung des zu zahlenden Unterhaltes kann sich lohnen – entweder für das Kind oder für den zahlungspflichtigen Elternteil“, fasst Rechtsanwältin Hohmann zusammen.
(Text: sellhoff; Foto: ©Hildegard Hohmann)
Hildegard Hohmann Rechtsanwältin
Hamburger Landstraße 2a
24113 Molfsee-Schulensee
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