Wer heute baut, muss sich an die Regeln der Energieeinsparverordnung halten. Sie legt eine Reihe von Parametern fest, die Einfluss auf die Energiebilanz eines Wohnhauses haben.
Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – reichen vom maximal zulässigen Primärenergiebedarf über Vorgaben zu Transmissionswärmeverlusten oder zum sommerlichen Wärmeschutz bis hin zur Forderung, einen Teil des Energiebedarfs über erneuerbare Energien zu decken.
Bei der Heiztechnik bezieht sich die Energieeinsparverordnung unter anderem auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es besagt, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Kühlung in einem Wohnhaus-Neubau anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Daneben lässt das Gesetz auch Ersatzmaßnahmen zu, zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- und Fernwärme, eine bessere Wärmedämmung als gesetzlich vorgeschrieben oder die Nutzung von Abwärme. „Die EnEV macht aber keine Vorgaben dazu, mit welchen Baustoff- und Dämmmaterialien oder welchen Heiztechniken die Vorgaben einzuhalten sind“, erklärt Diplom-Ingenieur Ralph Dittmann, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes in Kiel. „Welche Wärmequelle genutzt werden kann, hängt vom Grundstück und von regionalen Gegebenheiten ab“, erklärt Dittmann.
Energetische Mängel im Neubau wirken sich nicht nur auf die Heizkosten aus. Sofern das Haus über die KfW gefördert wird und den geforderten Energiestandard verfehlt, kann die KfW ihre Fördergelder zurückverlangen. „Damit kann das gesamte Finanzierungskonzept in Schieflage geraten“, warnt Dittmann. Besser sei es, eine baubegleitende Qualitätskontrolle in Anspruch zu nehmen. Ein unabhängiger Bausachverständiger kann Planungs- und Ausführungsfehler frühzeitig erkennen, sodass der Bauherr noch rechtzeitig Nachbesserung verlangen kann.
(Text: djd; Foto: ©djd/Bauherren-Schutzbund)