Im World Wide Web gibt es alles. Vor allem billig. Da schaltet sich bei vielen Verbrauchern der gesunde Menschenverstand aus, oft mit fatalen Folgen. Selbst bei sicherheitsrelevanten Baugruppen werden Billigteile im Internet angeboten, die nicht selten nur ein Sechstel der Festigkeit des Originals aufweisen.
Ein Beispiel: Ein Radführungsgelenk für 3,81 Euro. Das verbindet die lenkbaren Vorderräder mit den an der Karosserie befestigten Streben. Beim Bremsen, Lenken oder auch beim Beschleunigen muss es gewaltige Kräfte übertragen: spiel- und geräuschlos, über viele tausend Kilometer. Bricht es, klappt das Vorderrad urplötzlich zur Seite weg – Lenken unmöglich.
Damit das nicht passiert, lassen die Autohersteller die wichtigen Bauteile wie Gelenkkugel und -pfanne aus hochwertigem Stahl schmieden, schleifen und polieren. Bei einem Gelenk für 3,81 Euro ist dieser Aufwand natürlich nicht möglich. Denn solche Low-Budget-Teile werden nicht mit dem Fokus auf maximale Sicherheit produziert, sondern für maximalen Profit. Weshalb das beschriebene Gelenk auch nicht geschmiedet ist, sondern lediglich aus simplem Gusseisen besteht. Dass dieser Werkstoff nur ein Sechstel der Festigkeit von geschmiedetem Stahl besitzt, wird in Kauf genommen.
Noch krimineller wird es, wenn solche Teile als angebliche Markenware angeboten werden, oft mit dem Logo des ahnungslosen Herstellers. Diese sogenannte Produkt-Piraterie ist im Internet sehr weit verbreitet und umfasst alle möglichen Kfz-Teile.
Doch wie kann sich der Endverbraucher davor schützen und sicherstellen, dass er gute Qualität erhält? Ganz einfach: Auf die Lieferkette Hersteller-Teilehandel-Meisterwerkstatt vertrauen. Letztere wird sich ohnehin weigern, mitgebrachte Teile zweifelhafter Qualität einzubauen.
„Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einbauen eines mitgebrachten Ersatzteils oder das Einfüllen von mitgebrachtem Öl“, sagt Rechtsexperte Ulrich Dilchert.
Denn die Werkstatt ist grundsätzlich verpflichtet, Reparatur und Wartung nach den Vorgaben des Automobilherstellers durchzuführen. Wenn sich im Falle eines Falles später erweist, dass das mitgebrachte Ersatzteil oder der Schmierstoff nicht die Freigabe des Automobilherstellers hat, droht der Verlust der Garantie, wenn zum Beispiel ein Motorschaden auf falsches Öl zurückgeführt werden kann.
Wenn die Herkunft von mitgebrachten Ersatzteilen oder Motoröl nicht eindeutig zu klären und auch nicht sicher ist, ob die Freigabe des Automobilherstellers besteht, kann ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung dafür nicht übernehmen. ProMotor