Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden, sind mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 schulpflichtig. Deren Eltern erhalten jetzt Post von den für sie zuständigen Kieler Grundschulen. Damit werden sie über die Schulpflicht ihrer Kinder und über die Anmeldezeit in den Schulen informiert.
Die Anmeldungen haben nach den Herbstferien begonnen und müssen bis zum 16. November abgeschlossen sein. Das Schulamt weist darauf hin, dass Eltern ihr Kind zum Einschulungsgespräch mitbringen müssen.
Erst kürzlich zugezogene Kinder konnten den Schulen möglicherweise noch nicht zur Einschulung im kommenden Sommer gemeldet werden. Auch diese Kinder sollten von den Erziehungsberechtigten so bald wie möglich bei einer Grundschule angemeldet werden. Dabei darf die Geburtsurkunde nicht vergessen werden.
Auch Kinder, die zur Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden. Ob diese Kinder dann tatsächlich vorzeitig eingeschult werden, entscheidet allerdings die jeweilige Schulleitung.
Eltern können ihre schulpflichtig werdenden Kinder auch in einer anderen als der zuständigen Schule anmelden. Die Grundschule nimmt diese Anmeldungen zunächst unter Vorbehalt an. Sie prüft, ob angesichts festgelegter Kapazitäten alle zusätzlich angemeldeten Kinder aufgenommen werden können und informiert die Familien entsprechend. Eltern sollten Gründe für die Schulwahl angeben, da dies bei einem eventuell erforderlichen Auswahlverfahren die Entscheidung erleichtern kann.
Einschulungstag ist der 14. August 2019. Über den Ablauf werden die Erziehungsberechtigten von den Grundschulen direkt informiert.