ANZEIGE Trennung und Scheidung sind nicht nur emotional stark belastend für die Eheleute, hinzu kommen finanzielle Auswirkungen wie steuerliche Mehrbelastung, Führung eines weiteren Haushaltes und Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens.
In vielen Fällen gelingt es den auseinandergehenden Eheleuten, für den Unterhalt und vor allem für den Umgang mit ihren Kindern eine gemeinsame Regelung zu finden. Mit dem Streben nach emotionaler Entlastung geht oft der Wunsch nach Kostenvermeidung einher.
Häufig kommt dann die Frage auf, ob es nicht möglich ist, die Scheidung mit nur einem Anwalt durchzuführen. Denn grundsätzlich besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang, nur er kann einen Scheidungsantrag stellen. Da allerdings Anwälte stets nur die Interessen einer Partei vertreten dürfen, kann es keinen gemeinsamen Anwalt geben.
Es genügt allerdings, dass der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt. Dann hat also nur eine Partei einen Anwalt. Zu beachten ist, dass mit dem Scheidungsverfahren immer der Versorgungsausgleich verbunden ist, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Renten und anderen Altersversorgungen. Die Ermittlung und Teilung von Rentenanwartschaften sind aber für Laien schwer durchschaubar und es geht dabei meist um erhebliche Beträge. Zumindest eine Beratung ist daher für den Beteiligten ohne Anwalt stets sinnvoll.
Hildegard Hohmann
Hamburger Landstraße 2a
24113 Molfsee-Schulensee
Telefon 0431 / 649 94 34
www.hohmann-familienrecht.de