Digitale Energiewende vor Ort

So wie das neue Jahr steht auch der Smart-Meter-Rollout vor der Tür, der Pflichteinbau der intelligenten Zähler startet. Verbraucherinnen und Verbraucher betrachten die Einführung kritisch. Denn bei ihnen sorgt er für ungewollte Kosten und das Einsparpotential ist ungewiss.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den flächendeckenden Einbau von Smart Metern und modernen Messeinrichtungen vor. Damit wird der aktuelle analoge Ferraris-Zähler bis zum Jahr 2032 digital ersetzt. Der Startschuss ist mit Beginn des Jahres 2020 gefallen. Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau der intelligenten Messsysteme besteht dann für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr sowie für Betreiber von Strom erzeugenden Neuanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt Peak. Auch wenn für einen Haushalt kein gesetzlicher Pflichteinbau gegeben ist, dürfen die Messstellenbetreiber unter bestimmten Bedingungen ein Smart Meter einbauen. Ansonsten bekommen diese Haushalte eine moderne Messeinrichtung, also digitalen Zähler, der über keine Kommunikationseinheit verfügt, wie es beim Smart Meter der Fall ist.

Der Einbau der neuen Zähler ist mit Kosten verbunden. Diese sind grundsätzlich vom jeweiligen Haushalt zu tragen. Zwar bietet eine Preisobergrenze Kostenschutz, doch werden die Kosten in diesem Rahmen eben ungefragt abgewälzt. In einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes befürwortet die Mehrheit der Befragten Smart Meter nur, wenn die Einsparung die Zusatz-kosten übersteigt.

Einbau verhindern: Messstellenbetreiber wechseln
Wenn Verbraucherinnen den Einbau verhindern möchten, bleibt nur eine Möglichkeit: Sie müssen den Messstellenbetreiber wechseln! Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist in der Regel der Stromnetzbetreiber. Dafür muss eine Erklärung des Wechselwunsches sowie der neue Betreiber in textlicher Form dem aktuellen Messstellenbetreiber bekannt gegeben werden. Der Wechsel erfolgt anschließend direkt und kostenfrei zwischen dem alten und dem neuen Messstellenbetreiber.

„Für die Verbraucherzentrale ist klar: Bei den zukünftig anfallenden Mehrkosten wird sich nur dann eine Akzeptanz bei den Verbrauchern für diese Produkte einstellen, wenn diese auch einen zusätzlichen Mehrwert bieten. Beispielsweise können viele variable Tarife mit den Smart Metern der ersten Generation aber noch gar nicht genutzt werden“, so Tom Janneck, Projektleiter „Verbraucher in der Energiewende“. Hilfestellung in Fragen rund um den Smart-Meter-Rollout bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Hier gibt es alle nötigen Informationen zu den Themen Smart Meter, Pflichteinbau und Messstellenbetreiberwechsel.

Das Projekt „Verbraucher in der Energiewende“ rückt mit den Themen Wärmenetze, Mieterstrom und smarte Energienutzung Aspekte in den Fokus, die einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Grundlage der Arbeit bilden dabei Informationen aus Wissenschaft und Forschung sowie das interaktive Onlineportal www.durchblick-energiewende.de. Mit Vorträgen (off- und online), Informationen und Beratungen erhalten die Verbraucher notwendige Hilfestellung, um einen aktiven Part in der Energiewende einzunehmen.