Betreuung rechnet sich

Welche Auswirkungen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf die Erwerbstätigkeit der Eltern? Welche Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Ein-sparungen bei Sozialleistungen sind zu erwarten?

Diesen Fragen ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einem Gutachten nachgegangen. Die Ergebnisse sind nun von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Katharina Spieß vom DIW vorgestellt worden: Die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern steigt, wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder gibt. Je nach durchgerechnetem Szenario steigt dem Gutachten zufolge die Erwerbsquote von Müttern um zwei bis sechs Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf Sozialtransfers angewiesen.

Und auch die öffentlichen Haushalte profitieren von höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen und müssen weniger für Sozialtransfers ausgeben. Die Mehreinnahmen liegen zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr. „Die Ganztagsbetreuung hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen – das ist also ein weiteres, gutes Argument, um intensiv am Ausbau der Ganztagsbetreuung zu arbeiten“, so Familienministerin Giffey. Katharina Spieß erläutert: „Unser Gutachten zeigt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote sich zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert.“
Das vollständige DIW-Gutachten finden Sie auf der Webseite www.diw.de. Weitere aktuelle Meldungen zum Themenfeld Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter www.
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Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2025
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass bis 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Dazu unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werden über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, dass das Bundeskabinett am 13. November 2019 auf den Weg gebracht hat. Die Regelungen zum Rechtsanspruch und für die Finanzhilfen an die Länder folgen noch in diesem Jahr.
Der Rechtsanspruch soll eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche für die Klassen 1 bis 4 regeln. Mehr dazu auf www.bmfsfj.de.