Die winterliche Sicherheit der Verkehrswege ist in Kiel eine gemeinschaft liche Aufgabe, bei der auch die Grundstückseigentümer gefordert sind. Während die Straßenreinigung für die Straßen und Radwege zuständig ist, kümmern sie sich um die Gehwege.
Wenn sich Eis auf den Gehwegen bildet, dann müssen die Grund stückseigentümer*innen an jedem Werktag in der Zeit von 8–20 Uhr dafür sorgen, dass die an das Grundstück angrenzenden Gehwege frei von Glatteis und gefahrlos begehbar sind. Glatteis, das nach 20 Uhr entsteht, ist bis 8 Uhr des Folgetages zu beseitigen. An Sonn- und Feiertagen können sich Betroffene mit der Eisbeseitigung bis 9 Uhr Zeit lassen.
Schnee muss an jedem Wochentag bis um 9 Uhr geräumt werden. Sofern es tagsüber schneit, sind die Hausbesitzer*innen aufgefordert, neuen Schnee innerhalb einer Stunde nach Ende des Schneefalls zu räumen. Um 20 Uhr endet die Schneeräumpflicht. Nach 20 Uhr
gefallener Schnee ist bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen, auch wenn es in der Zwischenzeit kontinuierlich schneit.
Wer verhindert ist und nicht selbst dafür sorgen kann, dass der Gehweg tagsüber schnee- und eisfrei ist, sollte in der Nachbarschaft um Hilfe bitten oder Dienstleister mit dem Räumen beauft ragen.
Beim Räumen von Gehwegen sollten Sie beachten, dass die Räumbreite (sofern das möglich ist) mindestens 1,50 Meter beträgt. Dabei ist Streusalz zwar ein eff ektives Mittel, allerdings darf es ausschließlich bei witterungsbedingten Ausnahmefällen wie überfrierender Nässe und Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen eingesetzt werden.
In anderen Fällen ist der Einsatz von Streumitteln verboten, da sie Tieren und Pfl anzen schaden. Stattdessen sollten abstumpfende Stoffe wie Splitt, Granulat oder Sand verwendet
werden. Damit die geräumten Schneemengen den Straßenraum nicht verengen, sind sie auf geeigneten Flächen des eigenen Grundstücks abzulagern. Beachten Sie, dass der Zugang zu den Abfallbehältern schneefrei bleibt. Nur wenn die Müllwerker die Tonnen auf dem kürzesten Weg sicher zum Sammelfahrzeug ziehen können, werden diese geleert.
Sichere Straßen und Radwege
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) wird ebenfalls bei Schnee und Eis aktiv. Die Straßenreinigung sorgt mit bis zu 150 Mitarbeitern in der Zeit von 6–20 Uhr dafür, dass die Straßen, Radwege und öff entlichen Plätze der Landeshauptstadt verkehrssicher sind. Damit der Berufsverkehr fließen kann, befreit der ABK zunächst die verkehrswichtigen Straßen von Glatteis und Schnee. Die Nebenstraßen werden nachrangig bedient.