Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden? Das Wichtigste in einer solchen Stresssituation ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln.
Oberstes Gebot ist, dass Sie sich nie unerlaubt vom Unfallort entfernen dürfen. Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. „Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer
Versicherungen.
Bei jedem Unfall mit Verletzten muss sofort der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 verständigt werden. Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern. Die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden. Das heißt: die Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.
Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. „Wer nicht hilft,
macht sich bei einem Unfall strafbar“,
warnt Thiess Johannssen. Zur Hilfeleistung gehöre auch, den Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen.
Bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro reicht der Versicherung der Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos vom Auto. Geht es um eine teurere Reparatur oder um einen Totalschaden, übernimmt sie die Rechnung für den Gutachter. Diesen Sachverständigen dürfen Sie frei wählen. Das Gutachten reichen Sie bei der Versicherung ein. Dann kann die Werkstatt loslegen.
Im Idealfall liegt die Reparaturkos-tenübernahme der Versicherung bereits vor. Damit ist klar, dass sie zahlt.
Ohne diese Zusage kann die Werkstatt auch direkt mit der Versicherung abrechnen. Dafür benötigt sie eine Abtretungserklärung von Ihnen. Trotzdem tragen Sie das finanzielle Risiko, da Sie der Auftraggeber sind.
Text: djd; Foto: © djd/ Itzehoer Versicherungen