Möglichkeiten der Qualifizierung nutzen
Qualifizierte Fachkräfte zu finden, ist für Unternehmen eine immer größere Herausforderung. Betriebe sollten deshalb an das Thema Aus- und Weiterbildung denken.
Ganz neue Lösungsansätze und Strategien sind hier gefragt. Der gemeinsame Arbeitgeber-Service (gAG-S) von Arbeitsagentur und Jobcenter in der Landeshauptstadt Kiel hilft dabei weiter.
Mit dem Instrument der Beschäftigtenqualifizierung (BQ) können sowohl berufsbezogene Qualifizierungen als auch abschlussorientierte Weiterbildungen gefördert werden. Somit ist auch eine Qualifizierung von ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Fachkraft mit Unterstützung der Agentur für Arbeit möglich.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügt oder nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens vier Jahre eine ungelernte Tätigkeit in einem anderen Tätigkeitsfeld ausgeübt hat. Eine gute Nachricht für die Betriebe ist auch, dass die Agentur für Arbeit im Falle einer betrieblichen Einzelumschulung von ungelernten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernimmt und diese Kosten bei der Gruppe der Beschäftigten mit länger zurückliegendem Berufs
abschluss (gestaffelt nach Betriebsgrößen) ebenfalls zu einem guten Teil beglichen werden können.
Gleiches gilt im Übrigen auch für das Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Ausfall, das je nach Beschäftigtengruppe oder Betriebsgröße im Einzelfall bis zu 100 % bezuschusst werden kann. Außerdem kann den Teilnehmenden – ein schöner zusätzlicher Anreiz – für die erfolgreiche Abschlussprüfung beispielsweise eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden.
Lassen Sie sich von den Qualifzierungsexpertinnen im gemeinsamen Arbeitgeber-Service, Simone Elten (Telefon 0431 / 709-1343) und Inga Traulsen (Telefon 0431 / 709-1347), persönlich beraten. Weitere Informationen unter: #Qualifizierungsoffensive.