Bürgerbeteiligung ist erwünscht

Bei der letzten Sitzung des Ortsbeirates (OBR) Hassee/ Vieburg vor der Kommunalwahl wurden ungelöste Fragen aus den vergangenen Sitzungen gesammelt und ein neuer ständiger Tagesordnungspunkt eingeführt.

Nicht jedes Verschönerungsprojekt oder Verkehrsproblem ist für eine Bürgerbeteiligung geeignet. Das Vorhaben muss dafür gewisse Kriterien erfüllen: Das geplante Projekt oder die Veränderung muss einen großen Personenkreis betreffen, eine hohe politische Bedeutung haben oder eine wesentliche Änderung des Ortsbildes darstellen. Außerdem sollte es sich um ein Projekt handeln, dessen Umsetzung mindestens eine Million Euro kostet. Auch Änderungen und Errichtungen wichtiger Bauwerke, wie Schulen oder Kindergärten, können durch eine Bürgerbeteiligung beeinflusst oder angestoßen werden.

„Es ist der ausdrückliche Wunsch der Stadtverwaltung, dass die neuen Leitlinien für die Bürgerbeteiligung rege genutzt werden. Das Bürgerbeteiligungsverfahren ist ein wichtiges Werkzeug, um die Zusammenarbeit zwischen Kielerinnen und Kielern sowie der Stadtverwaltung enger zu gestalten“, sagte Ortsbeiratsvorsitzender Oliver Vogt. In den Ortsbeiratssitzungen werden die Anträge auf Bürgerbeteiligung daher zukünftig als ständiger Tagesordnungspunkt diskutiert.

Altes Thema – neue Aktualität
Kurz vor den Kommunalwahlen sammelte der Ortsbeirat noch einmal alle offenen Fragen und Themen, die bisher nicht geklärt werden konnten. In gesammelter Form werden diese dann an die Verwaltung weitergegeben. Darunter sind Anfragen an die Stadtverwaltung zu verschiedenen Verkehrssituationen. Noch unbeantwortet sind u.a. die Anfrage zur Parksituation am Krummbogen/ Ecke Pestalozzistraße, eine Sicherung der unfallträchtigen Einfahrt zur Fröbelstraße.

Ein größeres offenes Thema ist der ungesicherte Zustand der ehemaligen Müllverbrennungsanlage. Bisherige Anfragen an die Stadt blieben bisher unbeantwortet. Die zwischenzeitliche Absperrung mit einem Bauzaun wurde längst beiseitegeschoben. Sorge bereitet dem Ortsbeirat eine mögliche Kontamination des Grundstücks und der anliegenden Flächen sowie die Baufälligkeit der Gebäude. Ob und wann die Stadtverwaltung eingreifen kann, wird aufgrund der problematischen besitzrechtlichen Situation noch
geprüft.

(Text: Weilnböck; Foto: ©Hamann)