Zum Jahreswechsel: Aktuelle Tipps zu Finanzen, Versicherungen und mehr
Neues Jahr, neues Glück? Der 1. Januar ist traditionsgemäß immer wieder Stichtag für Gesetzesänderungen, für neue Gebührenordnungen und ganz allgemein der Beginn neuer Fristen. Was Sie 2025 beachten und bedenken sollten? Ein paar Tipps und Hinweise, vor allem finanzieller Art, haben wir in diesem Artikel einmal für Sie zusammengefasst.
Beginnen wir mit dem Guten und Schönen: Familien dürfen sich im neuen Jahr über etwas mehr Geld freuen. Sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag steigen ab Januar um fünf Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr.
Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, erhöht sich der Sofortzuschlag ab 2025 zudem um fünf Euro auf 25 Euro im Monat. Auch das Wohngeld wird erhöht: Um mit der Preis- und Mietentwicklung wenigstens ansatzweise mitzukommen, steigt es um 30 Euro pro Monat an.
Mehr Geld gibt es auch beim Mindestlohn, der zum Jahreswechsel von 12,41 Euro auf 12,82 Euro ansteigt. Damit erhöht sich gleichzeitig auch die Verdienstgrenze für Minijobs, und zwar von 538 auf 556 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet liegt sie dann bei 6.672 Euro.
Apropos höhere Löhne: Wer mehr verdient, muss auch mehr zahlen, heißt es schon lange, und so geht es auch weiter. Ab Januar steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung – und zwar deutschlandweit auf 8.050 Euro. Das bedeutet, dass die Grenzen in den alten Bundesländern um 500 Euro, in Ostdeutschland um 600 Euro angehoben werden.
Auch die Beiträge für private Krankenversicherungen steigen im neuen Jahr an – teils drastisch, um durchschnittlich 18 Prozent. In Sachen Auto- und Motorradversicherungen soll mit einem Kostenanstieg um sogar rund 20 Prozent gerechnet werden. Die Gründe? Gestiegene Preise bei Reparaturen sowie Inflation.
Der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt ebenfalls zum Jahresbeginn, und zwar um 0,2 Prozentpunkte.
Etliche Jahre nach der Deutschen Einheit geht es nun übrigens auch beim Thema Rente zwischen Ost und West einheitlich zu. So gilt ab 2025 das lange vorbereitete einheitliche Rentenrecht, bei dem es keine Unterschiede mehr in Sachen Rentenbemessungswert geben wird.
Was haben Hausbesitzer zu beachten? Ab dem Jahr 2025 kann jeder Haushalt einen digitalen Stromzähler erhalten. Diejenigen mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden sind dabei zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Dasselbe gilt für alle, die eine Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung sowie steuerbare Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos haben. Ebenfalls neu: Ab 2025 müssen alle Stromanbieter in Deutschland einen dynamischen Stromtarif anbieten und darüber informieren.
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt zum Jahr 2025 von 45 auf 55 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Dadurch wird nicht nur das Tanken von Autos mit Diesel- und Benzinmotoren mal wieder teurer. Auch Hausbesitzerinnen und -besitzer sowie Mieterinnen und Mieter, die mit Öl, Gas oder Fernwärme heizen, zahlen künftig mehr. Wer zur Miete wohnt, muss die CO₂-Bepreisung in der Betriebskostenabrechnung allerdings nicht allein tragen, da Vermieter sich an den zusätzlichen Kosten fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen bereits anteilig beteiligen müssen.
Übrigens: Ab Neujahr gelten die neuen und strengeren Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte für die Benutzung von Kamin- und Holzöfen. Sollte Ihr Ofen die geforderten Grenzwerte nicht einhalten können, dürfen Sie ihn nicht mehr betreiben.
Lange angestrebt, nun ist sie da: Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die bislang geltenden Einheitswerte als Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer werden künftig von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.
Teurer und langsamer: Die Deutsche Post hebt erneut das Porto an: Standardbrief und Postkarte kosten 2025 einheitlich 95 Cent, während ihre Zustellung erst in der Regel am übernächsten Werktag erfolgen wird. Auch Pakete werden teurer: Ein Päckchen der Größe S kostet beispielsweise 4,19 Euro statt 3,99 Euro.
Und nicht nur fürs Porto, auch für das Deutschlandticket muss künftig mehr gezahlt werden – und zwar 58 Euro statt wie bisher 49 Euro.
Gemeinnützige Vereine können sich dafür freuen: So dürfen sich steuerbegünstigte Organisationen ab Januar neuerdings außerhalb ihres Zweckes gelegentlich zu tagespolitischen Ereignissen äußern, ohne dadurch ihre Steuerbegünstigung zu riskieren. Ein Beispiel? Der Sportverein könnte sich somit nun anlässlich aktueller Vorkommnisse gegen Rassismus positionieren.
Des Weiteren erhalten gemeinnützige Organisationen ab 2025 mehr Zeit, um die ihnen zugewiesenen finanziellen Mittel zu verwenden. Auch wird ihnen mehr Flexibilität beim Anschaffen oder Betreiben von Photovoltaikanlagen gewährt.
Und sonst so? Ab 9. Januar geht die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend an den Start. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen und ab Oktober auch Überweisungen ihrer Kundschaft so zu ermöglichen, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt.
Eine weitere Neuerung wird die
Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sein, die zum 15. Januar zunächst in Modellregionen in einer Pilotphase eingeführt wird. Ab März 2025 soll sie dann deutschlandweit nutzbar sein.
Und noch etwas Praktisches: Nachdem jedes Jahr EU-weit tonnenweise Elektroschrott durch entsorgte, ungenutzte Ladegeräte entstanden ist, wird es ab 2025 bei neuen mobilen Kleingeräten nur noch einen Anschluss geben: den USB-C-
Anschluss, über den Sie Smartphones, Tablets und Co. aufladen können.
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