Erleichterung zumindest nachts

In der Sitzung des Ortsbeirates Russee / Hammer / Demühlen konnte der Vorsitzende Winfried Jöhnk ankündigen, dass am selben Abend um 21 Uhr die lange geforderte nächtliche Ampelabschaltung im Baustellenbereich Rendsburger Landstraße beginnt. Tatsächlich gingen pünktlich die Lichter aus.

Das ist eine Erleichterung für die unmittelbaren Anwohner und Anwohnerinnen. Am Tage werden die Staus wohl bis April 2022 bleiben. Die angrenzenden Geschäfte werden weiter mit finanziellen Einbußen leben müssen.
Noch keine Entscheidung gibt es über die vom Ortsbeirat, den Geschäftsleuten und den Anwohnern geforderte Benennung eines Ansprechpartners bei der Stadtverwaltung für die zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit dem Neubau.
Spielplatz wird neu gestaltet
Die im Ortsbeirat bereits mehrfach angesprochenen Veränderungen des Spielplatzes an der Städtischen Kindertagesstätte Rendsburger Land­straße 387 c nehmen jetzt Gestalt an. Ein Fußballtor wurde in den letzten Wochen entfernt, damit die BMX-Bahn um eine kleine „Kinderbahn“ (Rundkurs, mit dem Laufrad befahrbar) erweitert werden kann. Wäre das Tor geblieben, hätte die Stadt aus Sicherheitsgründen einen Ballfangzaun errichten müssen, der den Bolzplatz von der BMX-Strecke trennt. Da nur sehr selten auf zwei Tore gespielt wurde, ist von diesem Plan Abstand genommen worden. Die Spielplatzpaten haben vor, die BMX-Strecke gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen wieder attraktiver zu gestalten. Eine finanzielle Förderung durch die Kurt-und-Ilse Grömm-Stiftung wird angestrebt.

Räumpflicht an Bushaltestellen
Der Winterdienst an Bushaltestellen bleibt auch nach dem barrierefreien Ausbau weiterhin Aufgabe der Grundstückseigentümer. Für Bushaltestellenbereiche, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind, ist eine Räum- und Streubreite von mindestens 1,5 Metern vorgeschrieben. An Bushaltestellen müssen die Fußgängerinnen und Fußgänger gefahrlos in die Busse ein- und aussteigen können.
Ausnahmen von der Räum- und Streupflicht sind nicht möglich. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, den gesamten Bereich einer Bushaltestelle zu säubern. Es ist lediglich sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausstiegen der Busse ein entsprechender freier Raum geschaffen wird. Dem betroffenen Bürger, der sich an den Ortsbeirat gewandt hatte, wird ein Plan zur Verfügung gestellt, in dem der durchzuführende Winterdienst ein­
gezeichnet ist sowie ein Bild samt Maßen der dort von der KVG eingesetzten Busse.
Ob sich die Ratsfraktionen der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen generellen Übertragung der Schnee- und Eisbeseitigung an Bushaltestellen an den Abfallwirtschaftsbetrieb anschließen, bleibt abzuwarten.

Text: Jöhnk