Brandbekämpfung und Brände in Kronshagen während des 18. und 19. Jahrhunderts
Am 6. November 2023 ist Karl-Heinz Mücke verstorben, vielen bekannt als Ehrenwehrführer und Chronist der Kronshagener Feuerwehr. Wir gedenken seiner mit diesem Beitrag, den er kürzlich für das Kronshagen Magazin geschrieben hat.
Als das Gut Cronshagen im Jahr 1768 parzelliert wurde, verzeichnete das Erdbuch neben der Domäne elf Erbpächter und zehn zerstreute Katen. Nach dem Brandregister von 1776 waren bereits 32 Objekte mit 100 Gebäuden versichert. Sie versicherten in der Regel drei Gebäude: Wohnhaus, Scheune und Backhaus, in elf Fällen nur ein Wohnhaus.
1835 wurden 231 Einwohner gezählt. Nachdem Wik-Kopperpahl mit 63 Einwohnern 1893 nach Kronshagen umgemeindet wurde, stieg die Einwohnerzahl bis 1895 auf 360.
Hohes Brandrisiko wegen der Reetdächer
In dieser Zeit gab es fast nur Fachwerkhäuser mit Weichdach (Reet, Stroh, Heide). Im Brandfall war stets mit einem Totalschaden zu rechnen und der Gefahr, dass das Feuer auf Nachbargebäude übergreift. Um Brände zu vermeiden, gab es im großfürstlichen Teil Holsteins, zu dem das Gut gehörte, erste Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz: eine Brandschau wurde eingeführt.
Weil die Backöfen Ursache vieler Brände waren, wurde 1736 und erneut 1765 deren „allmähliche“ Verlegung aus den Häusern angeordnet. Diese Anordnung wurde auch im Gut Cronshagen umgesetzt.
Ausrüstung für die Brandbekämpfung
Für die Brandbekämpfung standen früher nur im Haushalt verwendete Geräte zur Verfügung. Erst mit der großfürstlichen Polizeiverordnung von 1768 war die Ausrüstung mit Löschgerätschaften zu verbessern, zu unterhalten und jährlich auszuprobieren. Dazu sollte jährlich die erforderliche Anzahl von Einwohnern zum Löschdienst verpflichtet werden.
Nachdem 1773 die großfürstlichen Gebiete dem dänischen Gesamtstaat angegliedert wurden, erließ dieser 1776 die Brandverordnung, die die Versicherung der Gebäude vorschrieb und den Brandschutz regelte. Danach sollten zum Löschen eines ausgebrochenen Feuers als publicke Feuer-Geräthe in jedem großen Dorf zwei Feuerleitern, vier Feuerhacken und vier Handspritzen vorhanden sein, in einem kleinen Dorf die Hälfte dieser Ausrüstung. Dazu sollte in jedem Haus wenigstens ein lederner Feuer-Eymer und ein Dachstuhl angeschaffet und unterhalten werden. Öffentliche Geräte wurden mit dem Ortsnamen gekennzeichnet, private mit der Hausnummer.
Der Amtmann sollte alle öffentlichen und privaten Geräte in den Ämtern und Landschaften erfassen, der Deutschen Kanzlei berichten und Vorschläge für die Beschaffung weiterer Geräte machen. Als Branddirektor Prof. Valentiner 1789 feststellte, dass Hans Reese zu Cronshagen wie im Vorjahr keinen Notheimer hatte, befahl der Oberbeamte die Beschaffung innerhalb von vier Wochen und drohte „rechtliche Zwangsmittel“ an.
1829/30: Feuerspritze für Cronshagen
Hausvogt Willms schlug bereits 1776 vor, in Cronshagen, fast in der Mitte des Amtes belegen, daselbst am bequehmsten eine ordentliche grose Feuer-Spritze mit den nöthigen Waßer-Küben und Schleifen anzuschaffen und in Bereitschaft zu halten, falls es für die größtentheils schwachen hiesigen Amts Unterthanen finanzierbar sei.
Im Rechnungsjahr 1829/30 erhielt Cronshagen eine Spritze und ein Sprützenhaus im Kreuzungsbereich Dorfstraße / Kieler Straße. Die Spritze war aus Kupfer gefertigt. Als Requisiten sollten 30 Ellen hanfene Schläuche in 2 Enden (entspricht 2×9 m) mit 2 Paar Wirbelschrauben, ferner die zu den Schrauben gehörigen Schlüssel, eine Theerbütte, Ebener und Stränge, so wie eine blecherne Laterne, die an die Sprütze befestigt werden können, geliefert werden. Zur Bedienung der Spritze wurden drei Officianten bestellt: Rohrführer, Schlauchmann und Spritzenaufseher.
Nachbarschaftliche Hilfe kam nur auf Anforderung
Zur Brandbekämpfung waren sämmtliche Hauswirthe, Knechte und Mägde mit ihren Brand-Geräthen, andren Wasser-Eymern, Keßeln,
Aexten und Beilen verpflichtet. Sie hatten die öffentlichen Löschgeräte und Löschwasser zur Brandstelle zu schaffen und dafür Pferd und Wagen zu stellen. Befreit waren nur alte, unvermögende und kranke Leute, die Hausfrauen und Kinder sowie diejenigen Einwohner, deren Gebäude vom Brand bedroht waren. Das Gleiche galt für die Einwohner der Nachbarorte, wenn sie noch rechtzeitig an der Brandstelle eintreffen konnten, und besonders für eine dort evtl. vorhandene Feuerspritze. 1851 musste an diese Pflicht erinnert werden, da besonders die Hufner nur zwei Knechte schickten, aber keine Mägde, und selbst nicht aktiv wurden. Nachbarliche Hilfe traf vielfach nur auf Anforderung ein.
Brandaufseher sollten lesen können
In den Dörfern wurden durch den Amtmann zwei Brandaufseher für die Dauer von zwei Jahren bestellt. Sie sollten die meisten Erfahrungen haben, gedruckte und geschriebene Schrift lesen und selbst etwas schreiben können. Sie führten die jährliche Brandschau durch und leiteten die Brandbekämpfung.
Als Brandaufseher waren ab 1824 die Erbpächter Claus Sinjen und Bend. Johann August Fleck bestellt. Am 18. April 1828 wurden sie verabschiedet und neu die Erbpächter Hans Fr. Kähler und Johann Jürgen Schmidt vereidigt.
Bei Feuer drohte Totalschaden
Kam es zu einem Brand, war mit dem Totalschaden des Gebäudes zu rechnen. Deshalb wurde alles versucht, wenigstens sich selbst und den Hausrat zu retten. Um diese Arbeiten zu sichern und Gefahren für Nachbargebäude durch Funkenflug zu minimieren, musste das brennende Weichdach mit Feuerhacken heruntergerissen, notfalls das Gebäude eingerissen werden. Mit Feuerleitern wurden diese Arbeiten möglich. Für die konkrete Brandbekämpfung gab es keine Vorschriften, aber acht taktische Regeln über die Maßnahmen, die bei Standardsituationen zu treffen sind.
Dass die Gefahr eines Totalschadens bei brennenden Reetdächern bis in die Gegenwart besteht, zeigte z. B. der Brand der Gaststätte ‚Rhodos‘ in der Dorfstraße 3 am 2. Juli 1997. Als die Freiwillige Feuerwehr Kronshagen (FF) nach sechs Minuten eintraf, stand bereits das gesamte Reetdach in Flammen, gefährdete die Nachbarschaft und erforderte nachbarliche Löschhilfe durch die Berufsfeuerwehr Kiel und die FF Melsdorf, Ottendorf und Rendsburg.
Branddirektor sollte Brandursache ermitteln
Der Branddirektor hatte die Brandursache zu ermitteln, brauchbare Teile für den Wiederaufbau zu sichern und die Löscharbeiten zu bewerten. Deshalb musste die Brandstelle bis zu seinem Eintreffen unberührt bleiben.
Nach der unmittelbaren Brandbekämpfung musste eine Brandwache gestellt werden, die auch die geretteten Mobilien und die Trümmer der abgebrannten oder zum Schutz vor Brandausweitung niedergerissenen Gebäude zum Schutz vor Diebstahl bewachen musste. Alle Brandgeräte waren an einer Stelle zu sammeln, die öffentlichen zu prüfen und zurückzubringen, die privaten den Eigentümern zurückzugeben. Die Kosten für Reparatur und Ersatz wurden von der Kasse ersetzt.
Brände im Gebiet des Gutes Cronshagen sind bis 1766 nicht bekannt. Am 10. Februar 1767 zahlte der Gutspächter an den Krüger Fleck in Kopperpahl für eine Tonne Bier bey Löschung der Feuersbrunst in Sucksdorf 1 Rth 40 ß.
Am 26. Mai 1795 kam es im Amt zum größten Brand. In Ottendorf brannten fünf Wohnhäuser und zwei Scheunen ab, Schaden 1.240 Rthlr.
Auflistung der Brandschäden ab 1778
Im Erbpachtdistrikt Cronshagen sind folgende Brände dokumentiert:
19.3.1778: Wohnhaus Hausvoigt F. Willms, Schaden 1.075 Rthlr (heute Suchsdorfer Weg 1)
16.8.1793: Wohnhaus und Scheune Claus Friedrich Staack (Höner-land), Schaden 314 Rthlr 32 ß, heute Ottendorfer Weg 24
9.9.1794: Backhaus Jürgen Mordhorst mit angebauter Wohnung, Schaden Backhaus 20 Rthlr, Wohnung 93 Rthlr 44 ß
16.11.1820: Backhaus des Marx Hinrich Ströh, Schaden 99 Rbth 32 ß (Viehdamm)
21.12.1820: Wohnhaus von Claus Sinjen, Schaden 1.594 Rbth (heute Kieler Straße 140/8)
29.4.1829: Wohnhaus des Instenkätners Friedrich Delfs in Kopperpahl, Schaden 479 Rbth 32 ß
10.11.1835: Backhaus von Marx Abraham Voß, Schaden 40 Rbth 69 ß (Viedamm, heute: Kiel-Suchsdorf, Holmredder 177)
9.11.1843: Wohnhaus (Weberkate) des Jürgen Hinrich Martens zu Heidenberg, Schaden 736 Rbth
15.11.1846: Wohnhaus und Stall des Erbpächters Hans Friedrich Arpe, Schaden 4.600 Rbth (heute: Kieler Straße 32–38), es bestand der Verdacht der Brandstiftung nach Einbruchdiebstahl
19.1.1848: Wohnhaus und Scheune des
Bäckermeisters Andreas Gustav Emil Schmidt, Pächter Hans Jürgen Kähler (Brunos Lust) und der Stall des Christian Schwensen, Schaden 1.815 Rbth
27.4.1850: Wohnhäuser und Scheunen von Bendix Johann August Fleck (Waidmannsruh, Eckernförder Straße 309) und Detlef Friedrich Vollbehr (Eckernförder Straße 256), Schaden 12.263 Rbth. Es bestand der Verdacht der Brandstiftung.
23.8.1851: Wohnhaus des Instenkätners Johann Kaack in Kopperpahl. Schaden 1.496 Rbth. Es brannte durch Brandstiftung am 1.1.1854 erneut ab. Schaden 837 Rbth
16.10.1851: Backhaus des Erbpächters Jürgen Hinrich Friedrich Thiessen (Heidenberg, heute: Heidenberger Weg, Ottendorf), Schaden 140 Rbthlr
1.8.1855: Anwesen von Johann Christian Detlev Kähler, Schaden 2.440 Rth (Hof Hasselkamp, heute Hufenkamp 23). Das Feuer entstand vermutlich durch Heuselbstentzündung.
1867: Kronshagen wird preußisch
Als 1863 der dänische Reichsrat die gesamtstaatliche Verfassung für Holstein und Lauenburg aufhob und die dänisch-schleswigsche Verfassung (Eiderstaat) beschloss, kam es 1864 zum deutsch-dänischen Krieg. Mit dem Frieden von Wien vom 30. Oktober 1864 verzichtete Dänemark auf die Herzogtümer. Holstein wurde von Österreich verwaltet, Schleswig von Preußen.
Im Vergleich zu Preußen war das Feuerlöschwesen, während diese Lande unter dänischer Herrschaft standen, wenig entwickelt, und war es eine Seltenheit, wenn in einer Stadt ein einigermaßen gutes Löschkorps bestand. Diese Aussage galt sowohl für eine schlagkräftige Organisation als auch für den Umfang der Ausrüstung, besonders auf dem platten Land. Deshalb forderte die Verwaltung der Herzogtümer Ende 1865 die Landräte auf, Vorschläge zur Verbesserung und Vervollständigung der Löschanstalten zu erarbeiten und umzusetzen.
Dazu war der Bedarf an Feuerspritzen zu ermitteln, eine flächendeckende Stationierung für jeweils mehrere Gemeinden und die Bildung von Löschungsbezirken zu planen sowie die Ergebnisse in einem Regulativ festzuschreiben.
Für das Amt Cronshagen waren drei Löschungsbezirke vorgesehen: Cronshagen mit Ottendorf und Hasseldiecksdamm, Russee mit Hassee und Suchsdorf mit Wieck.
In der Erbpachtsdomäne Cronshagen war die 1829 beschaffte Wagenspritze vorhanden, in den Dörfern das vorschriftsmäßige Brandgeräth: ein Notheimer, ein Feuerhaken, eine Laterne, ein Dachstuhl (bei den Strohdachhäusern) und eine 24-füßige Feuerleiter.
Viele Brände zwischen 1872 und 1885
15 Brände sind aus den neun Jahren von 1872 bis 1880 bekannt. 1881 brannte es allein achtmal, 1882 viermal und 1883 fünfmal. In Cronshagen entstand am 2. August 1874 im Ziegelbrennofen-Gebäude des Ziegeleibesitzers Carl Wilhelm Andreas Ströh zu Kopperpahl ein Feuer, welches indessen alsbald gelöscht wurde, so daß ein wesentlicher Schaden nicht entstanden ist.
Am 23. Januar 1881 brannte in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag die Scheune des Hufners Biernd (Suchsdorfer Weg 1) total nieder.
Am 15. Juni 1882, abends 8 ½ Uhr, brannte ein Bett in der Mädchenkammer des Hufners Johann Witthöft (Claus-Sinjen-Straße 8) zu Kronshagen. Verdächtig der vorsätzlichen Brandstiftung ist die Dienstmagd Lehmkuhl. Sie ist zur Untersuchung gezogen. Am 19. November brannte ein Strohdiemen in der Suchsdorfer Feldmark.
Bei der Brandbekämpfung könnte es zu Mängeln gekommen sein. Deshalb setzte sich der Kirchspielvogt Hauptmann a. D. von Götze erfolgreich dafür ein, freiwillige Feuerwehren zu gründen. Nach dem 1. Oktober 1884 bis zum 1. März 1885 wurden in sechs Gemeinden des Amtes freiwillige Feuerwehren gegründet: Kronshagen, Hassee-Winterbek, Ottendorf, Russee, Suchsdorf und Wik, 1896 Hasseldieksdamm.
Text und Fotos: Karl-Heinz Mücke