Der Bundesrat hat entschieden, im Dezember dieses Jahres Erdgas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen.
Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund in diesem Jahr einen Teil der Kosten für Erdgas, Fern- und Nahwärme. Weiter ist eine zweite Stufe der Entlastung in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant.
„Wir begrüßen die kurzfristige Entlastung für unsere Erdgas-, Fernwärme- und Nahwärmekunden, die als Überbrückung bis zu den geplanten Preisbremsen dient. Dabei ist es uns sehr wichtig, dass wir die beschlossene Dezember-Entlastung so einfach wie möglich gestalten. Die meisten Kunden müssen selbst nichts unternehmen. Wir kümmern uns um alles“, teilt Frank Meier, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Kiel, mit.
Für Erdgaskunden der Stadtwerke Kiel bedeutet die nun beschlossene Soforthilfe, dass der Energieversorger im Dezember keine Abschläge für Gas einzieht. Gaskunden, die ihre Abschläge per Überweisung zahlen, können dies für Dezember aussetzen. Für den Fall, dass der Abschlagsbetrag dennoch bei den Kieler Stadtwerken eingeht, wird das Unternehmen eine entsprechende Gutschrift in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigen.
Der nicht zu zahlende Dezemberabschlag ist der erste Schritt der Soforthilfe, um für eine schnelle Entlastung der Kunden zu sorgen. Der zweite und letzte Schritt folgt dann mit der nächsten Jahresabrechnung. Denn der tatsächliche einmalige Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des im September 2022 von den Stadtwerken Kiel prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeits- und Grundpreis für Gas. Mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet der Versorger den entfallenden Dezemberabschlag mit dem Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022.
Für Wärmekunden der Stadtwerke Kiel, das bezieht Fern- und Nahwärme ein, gilt ein anderes Vorgehen. Die Abschläge im Dezember sind weiterhin zu leisten und müssen wie gewohnt eingezogen beziehungsweise vom Kunden überwiesen werden. Anders als bei Erdgaskunden erhalten die Fernwärmekunden von den Kieler Stadtwerken im Dezember eine Gutschrift in Höhe von 120% des Septemberabschlags. Sollte ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, überweist der Energieversorger den entsprechenden Betrag direkt auf das hinterlegte Girokonto. Andernfalls wird die Gutschrift mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Folglich gilt: Wenn eine finanzielle Entlastung sofort wirksam werden soll, benötigen die Stadtwerke Kiel eine gültige Bankverbindung des Kunden.
In den Fällen, in denen die Kieler Stadtwerke nur elf Wärmeabschläge einziehen, wird die Berechnung angepasst. Die Summe aus den elf Abschlägen wird durch zwölf dividiert. Dieser Wert wird dann wie gehabt mit 120% multipliziert und ergibt den Gutschriftsbetrag.
Die zweite Stufe der Entlastung ist in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant, die voraussichtlich ab 1. März 2023 bis Ende April 2024 gelten sollen. Auch hier müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft tritt. Die entsprechenden Entlastungen werden die Kieler Stadtwerke, wie bei der Dezember-Soforthilfe, dann wieder schnellstmöglich auf den Weg bringen und ihre Kunden auch hier frühzeitig und umfassend informieren.