„Altes Werksgelände birgt Risiken“, so die April-Ausgabe von KIEL LOKAL zur Mülldeponie im Bereich Strucksdiek/ Rendsburger Landstraße. Zur Klärung der Verhältnissee hatte der Ortsbeirat Hassee-Vieburg einen Fragenkatalog zu dem verwahrlosten Grundstück erarbeitet und die Stadt Kiel um Stellungnahme gebeten.
Kein Grundstückseigentümer
Im Innen- und Umweltausschuss wurden jetzt umfangreich alle Aspekte dargestellt. Schon die Besitzverhältnisse lösen bei manchem Betrachter nur Kopfschütteln aus. Als Eigentümerin des Grundstücks ist zwar die Müllverwertung Nord GmbH & Co. KG im Grundbuch eingetragen, doch wurde diese bereits vor längerer Zeit liquidiert und im Handelsregister gelöscht. Rechtliche Konsequenz: ein Eigentümer ist nicht mehr vorhanden.
Erste Maßnahmen zur Sicherung des Geländes wurden bereits 2013 eingeleitet. Seinerzeit hatte die Bauaufsichtsbehörde im Wege der Ersatzvornahme den ehemaligen Schornstein der früheren MVA an der Rendsburger Landstraße (hinter dem heutigen Penny Markt) beseitigen lassen. Auch ist ein Zaun zur Sicherung des Geländes errichtet worden, der jedoch niedergetreten wurde.
Bei einer Ortsbegehung im April dieses Jahres wurde festgestellt, dass auch von den noch vorhandenen Gebäuden eine Gefährdung ausgeht, z.B. durch zerbrochene und herausgefallene Glasscheiben, ungesicherte Schächte sowie ein marodes und teils löchriges Eternitdach. Im Wege der Ersatzvornahme hat die Bauaufsicht nunmehr erneut einen Zaun errichten lassen, um das Gelände zu sichern.
Kein Handlungsbedarf?
Weiter teilt die Stadt mit, dass eine im Jahr 2001 durchgeführte abschließende Altlastenuntersuchung (Detailerkundung) zu dem Resultat kommt, dass unter der bestehenden Nutzung keine ordnungsbehördlichen Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr (Sicherung und/ oder Dekontamination) erforderlich sind.
Eine Schadstoffverlagerung in das Grundwasser und in die benachbarte Struckdieksau ist zwar analytisch nachweisbar, aber in ihrem Umfang so geringfügig, dass weder für die Struckdieksau noch für den Vorderen Russee die Gefahr einer Verunreinigung besteht. Wirkungsvolle Abwehrmaßnahmen wären zudem angesichts eines immensen Aufwands unverhältnismäßig. Aus ordnungsbehördlicher Sicht lässt sich festhalten, dass bei der derzeitigen Grundstücksnutzung kein Untersuchungs- und/oder Sanierungsbedarf besteht.
Fünf Kleingartenparzellen betroffen
Auch die an die Deponie angrenzenden Kleingartenparzellen können im Wesentlichen ohne Bedenken genutzt werden. Lediglich fünf Parzellen wurden vorsorglich aus der Pacht genommen, da diese hinsichtlich der dort vorliegenden Müll- oder Aschen- und Schlackenbestandteile im Boden für eine gärtnerische Nutzung nicht geeignet sind.
(Text: Jöhnk)
Foto: © Neelsen