ANZEIGE Früher hieß es „Schulartempfehlung“, heute geben die Lehrer zum Übergang auf die weiterführende Schule einen Entwicklungsbericht. Mit den Halbjahreszeugnissen stehen für die Familien Entscheidungen an.
Für den Wechsel der rund Zehnjährigen von der Grund- auf die Sekundarschule gilt die freie Schulwahl. Der verpflichtende Entwicklungsbericht vor dem Abschluss der Grundschule ist für die Eltern eine wichtige Hilfestellung, zugleich hat er keine bindende Wirkung.
Geht es um die Einschätzung individueller Entwicklungschancen, so ist für alle Kinder der differenzierte Blick wichtig, der alle Perspektiven einbezieht – die der Schule ebenso wie die der Eltern. Die einen sind pädagogische Experten für das Kind, die anderen familiäre; erst zusammen wird das Bild vollständig.
„Bisweilen verstellen Teilleistungsschwächen wie Legasthenie und Dyskalkulie den Blick auf die wahren Potentiale eines Kindes“, weiß Diplom-Sozialpädagogin Regine Lorenzen. Sie ist im Vorstand des Landesverbands Legasthenie und Dyskalkulie Schleswig-Holstein unter anderem tätig für die Aufklärung über die Teilleistungsstörungen und ihre Erscheinungsformen. Auch in der Lehrerfortbildung trägt sie dazu bei, dass betroffene Schüler und ihre Eltern bestmögliche Unterstützung bekommen.
„Mit einem individuellen Nachteilsausgleich und entsprechender Förderung kann das Leistungsniveau der teils sehr intelligenten Kinder mit Teilleistungsschwächen realistischer abgebildet werden“, erklärt die Flintbeker Erziehungsberaterin. „Haben Sie Hinweise auf eine Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche Ihres Kindes, so lassen Sie das sorgfältig prüfen. Denn eine leistungsadäquate Schulwahl, auch für das Gymnasium, ist trotzdem möglich“, appelliert Regine Lorenzen.
(Text & Foto: ©Sellhoff)