Mit dem Berufsorientierungspraktikum die Berufswahl absichern
Bei der riesengroßen Auswahl an Ausbildungsberufen fällt die Entscheidung, welcher Beruf es nach der Schule werden soll, manchmal sehr schwer.
Um die Entscheidung zu erleichtern, gibt es das neue Berufsorientierungspraktikum (kurz „BOP“). „Junge Menschen, die die Schule verlassen haben und bei uns oder dem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sind, haben mit dem neuen Angebot die Chance, in einem ein- bis maximal sechswöchigen Praktikum in einem Betrieb ihren Berufswunsch in der Praxis kennenzulernen und Ausbildungsluft zu schnuppern. Sie können so herausfinden, ob die Anforderungen und Tätigkeiten in diesem Beruf zu ihnen passen. In jedem Fall können so schon einmal Eindrücke und Ideen vom Arbeitsalltag gesammelt werden. Im besten Fall entsteht auf beiden Seiten ein gegenseitiges Interesse, das in einen Ausbildungsvertrag münden kann“, sagt Hans-Martin Rump, Leiter der Agentur für Arbeit Kiel.
Um ein BOP absolvieren zu können, müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein, es darf keine Schule mehr besucht werden, und der/die Jugendliche bzw. junge Erwachsene muss bei der Agentur für Arbeit in Kiel oder Plön oder in einem der beiden Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sein. Das BOP muss vom Jugendlichen bei der für seinen Wohnort zuständigen Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragt werden.
Wer an dieser Form des Praktikums interessiert ist, sollte als Erstes den Kontakt zur Berufsberatung suchen. Termine können entweder per E-Mail unter kiel.berufsberatung@arbeitsagentur.de oder unter der Rufnummer 0431/ 709-1000 vereinbart werden.
Die Berufsberatung berät die Jugendlichen und jungen Erwachsenen und gibt ihnen wichtige Tipps bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb. So können in einem Gespräch mit der Berufsberatung auch schon wichtige Aspekte, wie zum Beispiel die Kostenübernahme für Fahrten zum Praktikumsbetrieb, vorab geklärt werden.