Zum Jahreswechsel treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Jeder ist auf irgendeine Art davon betroffen. So auch 2021. KIEL LOKAL hat hier die für den Alltag relevantesten Neuerungen zusammengestellt.
Solidaritätszuschlag entfällt
Die meisten, die nach dem 1. Januar 2021 auf ihre Gehaltsabrechnung schauen oder sich um ihre Steuervorauszahlungen kümmern, werden sehen, dass dieser Posten fehlt. Denn nach 30 Jahren entfällt der „Soli“ für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler, die vorher zahlen mussten. Für weitere 6,5 Prozent gilt immerhin, dass sie deutlich weniger zahlen müssen.
Kindergeld und Kita-Gebühren
Familien können mit mehr Kindergeld planen. Pro Kind steigt es um 15 Euro im Monat. Zusätzlich steigt ebenfalls der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien. 20 Euro mehr im Monat gibt es. Außerdem können sie statt bisher 150 Euro für 154,50 Euro Leistungen des Schulbedarfspakets nutzen. Und wahrscheinlich noch hilfreicher: Sie sind ab jetzt von den Kita-Gebühren befreit. Auch Alleinerziehende erhalten Verbesserungen:
Es gibt einen höheren Steuerfreibetrag für sie. 4.008 Euro beträgt dieser seit Jahresbeginn statt der bisherigen 1.908 Euro. Es gilt allerdings nur für Elternteile, die mit ihrem Nachwuchs und ohne weitere erwachsene Person einen Haushalt bilden.
Mehr Wohnungsbauprämie
Ab 2021 gibt es maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro.
Baukindergeld läuft aus
Mit dem 31. März 2021 endet die Förderung des Baukindergeldes. Damit bekommen Familien und auch Alleinerziehende einen staatlichen Zuschuss, um die Realisierung eines selbstbewohnten Eigenheims – egal ob Haus oder Wohnung – zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. In Sachen Wohnungsbauprämie werden die Einkommensgrenzen etwas angehoben. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Eigenheim zu erwerben oder zu errichten, dann wenden Sie sich umgehend an ihren Steueroder Finanzberater.
Mindestlohn steigt zweimal
Auch im Niedriglohnsektor tut sich etwas. Der gesetzliche Mindestlohn steigt. Und zwar von 9,35 Euro die Stunde auf 9,50 Euro. Ab dem 1. Juli steigt er noch mal auf 9,60 Euro. Das gilt auch für Mini-Jobs und hat somit zur Konsequenz, dass die Arbeitszeit angepasst werden muss. Schließlich gilt auch nach der Erhöhung, dass höchstens 450 Euro im Monat durch eine geringfügige Beschäftigung zusammenkommen dürfen. Bei gleicher Arbeitszeit würde die Summe überschritten werden.
Zurück zu 19 % Mehrwertsteuer
Wie angekündigt, steigt die Mehrwertsteuer wieder von 16 auf 19 Prozent beziehungsweise von fünf auf sieben Prozent. Für die Gastronomie gilt allerdings eine Ausnahmeregel. Dort ist bis zum 30. Juni 2021 Zeit, um die Erhöhung vollzogenzu haben.
Geteilte Maklerkosten
Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr.
CO2-Steuer verteuert Energie
Durch die CO2-Steuer soll eine Minimierung der Treibhausgaseerreicht werden. Sie wird auf die Emissionen von Kohlenstoffdioxid angewendet und ist auch Teil des bundesweiten Klimaschutzprogramms 2030.Energielieferanten wie etwa Diesel, Benzin, Heizöl und Gas werden mit dieser Abgabe besteuert. Das bedeutet im Umkehrschluss, das Tanken wird teurer und auch das Heizen – zumindest für diejenigen, die noch auf eine Gas- oder Ölheizung setzen.
Weniger Feinstaub bei Öfen
Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab dem Jahr 2021 noch strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Kaminöfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.
Nachverfolgung von Briefen
Viele von uns werden die Tage vor Weihnachten damit verbracht haben, die erwarteten Pakete digital nachzuverfolgen. Wo ist mein Paket gerade unterwegs? Ist es schon beim Zusteller im Wagen gelandet? Voraussichtlich ab diesem Frühjahr können wir auch unsere Briefe nachverfolgen. Bisher ist dies nur möglich, wenn seit dem Versenden ganze sieben Tage ohne Zustellung vergangen sind. Demnächst werden die Briefmarken mit einem individuellen
Code versehen, wodurch eine kostenlose Sendungsnachverfolgung ermöglicht wird.
Moderner Personalausweis
Wer einen neuen Personalausweis benötigt, darf fast zehn Euro mehr bezahlen. 37 Euro müssen Sie für die Ausstellung eines neuen Dokumentes bereithalten. Dafür fallen die sechs Euro für eine nachträglicheAktivierung der Onlinefunktion des Ausweises sowie für die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises weg. In Zukunft soll bei den neuen
Dokumenten aber nicht mehr auf ausgedruckte Lichtbilder gesetzt werden, da sie nicht mehr dem Sicherheitsstandard entsprechen. Für sechs Euro wird jeder vor Ort digitale Bilder machen können. Besser aber: Zum Fotografen um die Ecke gehen. Der kann die neu
geknipsten Bilder digital an die Passbehörde übersenden. Schon mal vorgemerkt: Ab dem2. August tritt eine EU-weite Verordnung in Kraft . Dann werden für einen neuen Ausweis beide Zeigefinger gescannt, um sie digital auf dem Dokument zu speichern. Diese Änderungen sind noch lange nicht alle, die zum Jahreswechsel umgesetzt werden. Auf derWebsite www.kiellokal.de finden Sie noch weiterer Neuerungen ab 2021.