Auch in diesem Jahr werden wieder öffentliche Sammelplätze ausgewiesen, wo Sie Ihren Weihnachtsbaum kostenlos entsorgen können. Die wichtigsten Sammelplätze für den Kieler Süden haben wir hier einmal zusammengestellt.
Vom 7. Januar bis 15. Februar sammelt der ABK in Kiel wieder kostenlos ausgediente Weihnachtsbäume ein und bringt diese zur Kompostierungsanlage. Das Ablegen von Weihnachtsbäumen an den Sammelplätzen direkt nach den Festtagen ist erlaubt, nach dem Enddatum darf nichts mehr abgelegt werden. Zeitlich parallel nehmen auch das ABK-Wertstoffzent-rum Clara-Immerwahr-Straße 6 und der ABK-Wertstoffhof Daimlerstraße 2 Weihnachtsbäume aus Kiel bis zum 15. Februar kostenlos an, danach wird an beiden Standorten wieder eine Gebühr erhoben.
Weihnachtsbaum-Sammelplätze
In Hammer befinden sich die Sammelplätze im Damaschkeweg (Am Hain), im Eiderbrook (Am Voßberg) sowie im Speckenbeker Weg/Eiderbrook (Eichen). Die Plätze in Hassee sind: Rendsburger Landstraße (Höhe 141–147), Rodenbeker Weg/Parkplatz Schönwohlder Weg, Schleswiger Straße (Glascontainer Helgolandstraße), Stadtrade/Afrade, Uhlenkrog neben der Pumpstation und Winterbeker Weg, Ecke Christianistraße. Für Russee: Am Friedhof (Parkplatz), Brunnenweg, Ecke Am Blöcken, Köpenicker Straße (ehem. Buskehre und Parkplatz), Rendsburger Landstraße 399 (Grünfläche) und Spreeallee (Grünfläche, Ecke Käthe-Kollwitz-Pfad). Im Bereich Vieburg gelten folgende Sammelplätze: in der Hamburger Chaussee auf dem Parkplatz Von-der-Goltz-Allee und Ecke Petersburger Weg, im Postillionweg am Meimersdorfer Weg sowie zwischen Spielplatz und Durchgang zum Sandweg, Am Sandberg (hinter der Wendeschleife), in der Diesterwegstraße Ecke Fröbelstraße und im Krummbogen an der Schadstoffmobil-Haltestelle im Pappelweg.
Fragen beantwortet das ABK-Kundenzentrum unter 0431/ 58540. Aktuelles auch unter www.abki.de.
Bitte beachten Sie diese Regeln:
Entfernen Sie unbedingt allen Weihnachtsschmuck und Kerzenreste.
Wenn Sie nur einzelne Tannenzweige haben, entfernen Sie bitte Plastiktüten oder ähnliches und nehmen diese wieder mit.
Legen Sie die Bäume nur an den vorgesehenen Sammelplätzen ab. (Das Ablegen auf anderen als den aufgeführten Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.)
Halten Sie Fahrbahnen, Radwege, Fußwege, Einfahrten, Schulwege und Spielplätze unbedingt frei.