Wohnen soll bezahlbar bleiben

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Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze in Kiel ab 1. Januar 2025

In der Sitzung am 17. Oktober 2024 hat die Kieler Ratsversammlung die Anpassung der ab 2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.

Demzufolge wird der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von bisher 400 auf 420 Prozent und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) von 500 auf 565 Prozent angepasst.

Damit setzt die Landeshauptstadt Kiel die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig gewordene gesetzliche Neuregelung um. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherige Grundsteuer gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. In ihrer jetzigen Form konnte diese Steuer übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben. Entsprechende gesetzliche Voraussetzungen haben Bundes- und Landesgesetzgeber geschaffen.

Mit der Anpassung der Grundsteuer wird in Kiel ausdrücklich keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt. Die Neubewertung führt jedoch unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerobjekten. Daher werden einige Eigentümer*innen also mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der gesetzlichen Vorgaben, die Kiel als Kommune umsetzen muss.

So übernimmt der Beschluss der Kieler Ratsversammlung auch die Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein, das hierzu ein Transparenzregister erarbeitet hat. Zu finden ist das Register online unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform. Hier werden für die Kommunen Hebesätze empfohlen, um ab 2025 die Steuer aufkommensneutral – das heißt auf dem bisherigen Ertragsniveau – zu gestalten. Weitere Informationen sind online auf www.kiel.de/grundsteuer zu finden.

Die zu entrichtende Grundsteuer wird berechnet, indem der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag mit dem jetzt festgelegten Hebesatz multipliziert wird. Die Stadt wird die Grundbesitzabgabenbescheide 2025, die auch die Neufestsetzung der Grundsteuer beinhalten, Anfang Januar 2025 versenden.

Grundstücksbesitzer*innen, die bereits jetzt die Grundsteuer 2025 berechnen wollen, schauen in ihren „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ vom Finanzamt. Dort steht der neue Grundsteuermessbetrag. Dieser muss dann mit dem Hebesatz für die Grundsteuer A (neu: 420 Prozent) beziehungsweise Grundsteuer B (neu: 565 Prozent) multipliziert werden.

Stadtrat und Kämmerer Christian Zierau erklärt: „Wir setzen die zur Grundsteuer beschlossenen Änderungen für die Landeshauptstadt Kiel jetzt um. Wichtig ist, dass wir die Hebesätze nicht erhöhen, um mehr Steuern einzunehmen. Die Aufkommensneutralität im Haushalt wird gewährleistet, indem wir für Kiel den aus dem Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein ermittelten Wert übernehmen. Damit bleiben wir trotz schwieriger Haushaltslage weiterhin verlässlich, da Wohnen in Kiel bezahlbar bleiben muss. Gleichzeitig muss aber klar sein, dass für Steuersenkungen auf kommunaler Ebene keine Spielräume bestehen.“