Zahnersatz: Was zahlt die Krankenkasse?

Plötzlich auf Zahnersatz angewiesen zu sein, ist schon belastend genug. Wenn dann auch noch um jeden Euro mit der Versicherung gerungen werden muss, verliert man schnell die Nerven. Doch soweit muss es gar nicht kommen, die Kassen gewähren teils hohe Zuschüsse.

Starker Kariesbefall, ein Unfall oder eine Erkrankung können dazu führen, dass ein Zahn ausfällt oder gezogen werden muss. Zum Glück gibt es in der modernen Zahnheilkunde verschiedene Möglichkeiten, um die entstandene Lücke zu schließen. „Zahnlücken können zum Beispiel durch spezielle Aufsätze, sogenannte Brücken und Prothesen, geschlossen werden“, sagt Driss Wartini, Zahnarzt bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Auch Implantate, die fest im Kiefer verankert werden, sind eine Alternative.

Doch wer zahlt die Behandlung beim Zahnarzt? Grundsätzlich gilt: Auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz hat jeder Versicherte einen Anspruch. „Die Leistungen der Regelversorgung sollen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Darüber hinaus müssen sie dazu beitragen, dass das Behandlungsziel auf wirtschaftliche und zweckmäßige Weise erreicht wird“, erklärt Wartini. Bei Fragen zur Regelversorgung oder zur Übernahme der Kosten können Sie sich durch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenfrei unter der Nummer 0800/ 0117722 beraten lassen. Weitere Infos finden Sie unter www.patientenberatung.de.

Vor der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem die voraussichtlichen Kosten festgehalten werden. „Auf der Grundlage dieses Plans entscheiden die Krankenkassen über die Höhe des Zuschusses“, erklärt Wartini. Für jeden Befund ist ein bestimmter Betrag, der Festzuschuss, festgelegt. „Dieser Zuschuss deckt ungefähr die Hälfte der Durchschnittskosten ab, die bei der Regelversorgung anfallen.“ Allerdings: Gehen Versicherte regelmäßig zum Zahnarzt und lassen ihr Bonusheft abstempeln, erhalten sie einen höheren Festkostenzuschuss. „Können Sie nachweisen, dass sie seit mindestens fünf Jahren die empfohlenen Termine beim Zahnarzt wahrgenommen haben, steigt der Betrag um 20 Prozent. Nach zehn Jahren sind es 30 Prozent.“

Die Krankenkasse zahlt dem Patienten den so ermittelten Festkostenzuschuss für den Zahnersatz seiner Wahl – egal, ob er sich für eine Regelversorgung oder eine darüberhinausgehende Leistung entscheidet. „Den Restbetrag muss der Patient aus eigener Tasche zahlen.“